Nothilfeverein

Verein zur Hilfe in außerordentlichen Notfällen e.V. 
im örtlichen Bereich der württembergischen Landeskirche.

Nothilfeverein - Verein zur Hilfe in außerordentlichen Notfällen e. V., Büchsenstraße 34-36, 70174 Stuttgart, Fax 0711-2054327

im Verbund der Diakonie

Vorsitzender: 

Prälat i. R. Paul Dieterich

Wer sind wir?

Der "Verein zur Hilfe in außerordentlichen Notfällen" wurde von Dr. Paul Lechler 1887 gegründet, um Menschen in einer konkreten Notlage zu helfen. Die Zahl der Menschen, die unverschuldet in eine Situation geraten, aus der sie allein nicht herausfinden, ist seitdem nicht geringer geworden; sie wächst ständig und auch hierzulande. Über 400 Anträge erreichen den Verein jährlich; jeder einzelne berichtet von erschütternder Not.

Die Grundidee des Nothilfevereins - Hilfe in außerordentlichen Notfällen zu leisten - erweist sich 132 Jahre nach seiner Gründung wichtiger denn je.

Der Verein hat wenige, aber aktive Mitglieder, alle arbeiten ehrenamtlich. Beiträge werden nicht erhoben. Die Arbeit wird durch Spenden finanziert. Die Spenden kommen ausschließlich und ohne Abzüge in Not geratenen Menschen zugute. 

Der Nothilfeverein ist Mitglied im Diakonischen Werk Württemberg und führt seit Jahren das Spendensiegel der Evangelischen Allianz, was eine sparsame Verwaltung gewährleistet.

Wie arbeiten wir?

Ausschließlicher Zweck des Vereins ist es, bedürftigen Personen, die im Bereich der Evang. Landeskirche von Württemberg leben und in außerordentliche Not geraten sind, materielle Hilfe zu leisten. Der Verein ist kein Ersatz für öffentliche Sozialsysteme, die nach gesetzlichen Bestimmungen Leistung zur Verfügung zu stellen haben. Der Nothilfeverein legt Wert darauf, dass die Antragsteller auch andere Hilfsmöglichkeiten einbeziehen.

Anträge werden von den diakonischen Bezirksstellen nach eingehender Sozialberatung schriftlich gestellt. Darin werden die Notlagen und ihre Ursachen beschrieben, sowie im Hilfeplan der erforderliche Finanzbedarf aufgeführt. Damit ist gewährleistet, dass die in Not geratenen Menschen sachkundig begleitet werden.

Über diese Anträge entscheidet der Bewilligungsausschuss in seinen monatlichen Sitzungen.